Jugendlichen ist zu empfehlen, sich etwa ein bis zwei Jahre vor dem Schulabschluss an eine Berufsberatung (Agentur für Arbeit) zu wenden, um berufliche Wünsche mit den Einschränkungen aufgrund ihrer Epilepsie-Erkrankung in Einklang zu bringen. So kann einem Abbruch der Ausbildung bzw. einer Arbeitslosigkeit vorgebeugt werden.
Vor dem Eintritt ins Berufsleben sollte eine bestmögliche Anfallskontrolle durch Optimierung der Therapie erzielt werden. Wurde bisher keine Anfallsfreiheit erreicht bzw. ist diese mit erheblichen Nebenwirkungen der Medikamente verbunden, ist es ratsam, eine Epilepsieambulanz oder ein Epilepsiezentrum hinzuzuziehen.
Stellt die Epilepsie eine starke Beeinträchtigung dar oder bestehen weitere Einschränkungen, wie z.B. eine Lernbehinderung oder eine körperliche Behinderung, so können junge Menschen mit Epilepsie ihre Ausbildung auch in einem Berufsbildungswerk durchführen. Ansprechpartner und Kostenträger für die Ausbildung im Berufsbildungswerk ist die Bundesanstalt für Arbeit.
Broschüre zu Berufsbildungswerken in Deutschland: