Epilepsieprojekt 2007 – 2010

Epilepsie und Beruf

Gibt es Einschränkungen bei der Berufswahl?

Im Allgemeinen ist eine Epilepsie kein Hinderungsgrund für eine berufliche Tätigkeit.

Grundsätzlich sollte man sich zuerst überlegen, welcher Beruf den eigenen Interessen und Fähigkeiten entspricht. Im zweiten Schritt gilt es dann zu klären, inwieweit sich dieser Beruf auch mit einer Anfallserkrankung verträgt. Eine wichtige Rolle hierbei spielt auch die medizinische Diagnose der Epilepsieform. Bei vielen Arten von Epilepsien kann durch Medikamente eine dauerhafte Anfallsfreiheit erzielt werden, so dass berufliche Einschränkungen nicht längerfristig gegeben sein müssen.


Kann es mit einer Epilepsie im Beruf gefährlich werden?

Gefährdungen und damit berufliche Einschränkungen ergeben sich durch die Art der Anfälle wenn:

  • Bewusstseinstörungen im Rahmen eines Anfalles auftreten
  • Stürze im Rahmen der Anfälle vorkommen
  • eine Störung der Kontrolle der Willkürmotorik im Rahmen eines Anfalles auftritt
  • nach einem Anfall eine längere Phase mit Bewusstseinstrübung oder der Situation unangemessenen Handlungen besteht

Wenn unkontrollierbare Anfälle bestehen, muss von einigen Tätigkeiten abgeraten werden. Im Wesentlichen betrifft das Arbeiten mit Absturzgefahr (Dachdecker, Schornsteinfeger etc.), Arbeiten an offenem Wasser und Feuer, Arbeiten an Starkstrom und ungeschützten Maschinen, sowie das Arbeiten als Berufskraftfahrer. Die Gefährdung Dritter darf in keinem Fall gegeben sein.

Daneben ist von Bedeutung, ob die erforderliche antiepileptische Medikation ohne Nebenwirkungen vertragen wird.

Die Gefahr kann jedoch deutlich reduziert werden, wenn:

  • Anfälle nur im Schlaf auftreten
  • ein Vorgefühl (Aura) verlässlich vor einem Anfall auftritt und man in der Lage ist, die Tätigkeit zu unterbrechen und sich in Sicherheit zu bringen
  • während eine Anfalls das Bewusstsein immer erhalten ist und es zu keinen schwerwiegenden motorischen Beeinträchtigungen kommt
  • unter Medikamentenbehandlung oder nach einem epilepsiechirurgischen Eingriff eine Anfallsfreiheit seit einem Jahr besteht

Manchmal können innerbetriebliche Veränderungen dazu beitragen, die berufliche Tätigkeit an die durch die Epilepsie bedingten Einschränkungen anzupassen (z.B. Anbringung von Schutzeinrichtungen an Geräten, innerbetrieblicher Arbeitsplatzwechsel, seltene Tätigkeiten durch Kollegen erledigen lassen).

Für Patienten mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen bestehen zudem Ausnahmeregelungen im Zulassungsverfahren der ZVS zum Studium, die die Chancen auf den gewünschten Studienplatz verbessern können.


Wer kann mich beraten, welche Auswirkungen meine Epilepsie im Berufsleben haben kann?

Die fachgerechte Beurteilung kann durch einen Betriebsarzt, einen Vertreter des Unfallversicherungsträgers, einer Sicherheitsfachkraft und/oder eines Sicherheitsbeauftragten oder einer Epilepsiefachkraft erfolgen.

Auch der behandelnde Arzt kann im Dialog mit dem Arbeitgeber abschätzen, inwieweit die oben beschrieben Anfallselemente zu einer Eigen- oder Fremdgefährdung bei der Arbeit führen können, bzw. inwieweit durch diese Anfallselemente auch Schaden bei der Arbeit entstehen kann (z.B. Fehlbuchungen, Geräte abschalten etc.).