Um die Frage der beruflichen Zukunft zu klären, sollte der Betroffene sich von einem auf Epilepsie spezialisierten Neurologen beraten lassen oder eine Epilepsieambulanz oder ein Epilepsiezentrum aufsuchen.
Ist der Verbleib im bisherigen Beruf zu vertreten oder ist eine Umschulung zu empfehlen? Die Frage ist für jeden Einzelfall individuell zu erörtern. Gerade bei einer beruflichen Neuorientierung ist zu bedenken, dass es bei dem Betroffenen durch die Herausnahme aus seinem gewohnten Berufsalltag zu einer zusätzlichen psychischen Belastung kommen kann. Daher sollte zunächst versucht werden, den ursprünglichen Arbeitsplatz zu erhalten. Zusätzliche Schutzvorkehrungen, die den Arbeitsplatz für den Epilepsie-Patienten sicherer machen, können dazu beitragen.
Tritt während der Arbeitszeit ein epileptischer Anfall auf und kommt es dabei zu einem Unfall, handelt es sich normalerweise nicht um einen Arbeitsunfall. Zuständig für diesen Unfall ist die Krankenversicherung. Wenn hingegen aufgrund der Beschaffenheit des Arbeitsplatzes eine zusätzliche Unfallgefährdung vorliegt ("erhöhte Betriebsgefahr"), die das Risiko bei einem Anfall über das alltägliche Risiko erhöht (etwa bei Arbeiten an offenen Maschinen), so liegt ein Arbeitsunfall vor. In diesem Fall haftet die Berufsgenossenschaft.